Energieausweis bei Wohnhäusern – gesetzliche Vorgaben

Veröffentlicht am: 14. Mai 2025
Letztes Update: 9. Mai 2025
isa
Autor: isa

Der Energieausweis ist für Immobilienbesitzer ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Wohngebäudes nachweist. Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat die Bedeutung dieses Dokuments für Eigentümer, Verkäufer und Vermieter erheblich zugenommen.

Bei Verkauf, Vermietung oder Neubau müssen Sie als Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Das Dokument gibt Aufschluss über den Energiebedarf oder -verbrauch Ihrer Immobilie und hilft Interessenten, die Energieeffizienz des Objektes einzuschätzen. Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Der Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig und kann von qualifizierten Energieberatern ausgestellt werden. Je nach Art des Gebäudes und seiner Nutzung ist entweder ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erforderlich.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Der Energieausweis ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Neubau und umfangreichen Sanierungen und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  • Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis (basierend auf tatsächlichem Verbrauch der letzten 3 Jahre) und den Bedarfsausweis (theoretische Berechnung), der für bestimmte Gebäude verpflichtend ist.
  • Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren und können nur von qualifizierten Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren oder zertifizierten Energieberatern ausgestellt werden.
  • Die Kosten liegen zwischen 50-250 € für einen Verbrauchsausweis und 100-500 € für einen Bedarfsausweis, abhängig von Gebäudeart und Aufwand.
  • Bei Verstößen gegen die Energieausweispflicht drohen Bußgelder bis zu 10.000 €, wobei Ausnahmen für Gebäude unter 50 m², denkmalgeschützte Bauten und weitere spezielle Fälle gelten.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Energieausweis-Pflicht. Für viele ein Zungenbrecher, für Eigentümer von Wohngebäuden ein Muss. Sie fragen sich vielleicht: Wann ist ein Energieausweis Pflicht? Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, braucht einen gültigen Energieausweis. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, vor.

Energieausweispflicht laut Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz spricht eine klare Sprache: Wer sein Wohngebäude, gleich ob Haus oder Wohnung, auf den Markt bringt, muss die Energieausweis-Pflicht beachten. Ein Energieausweis ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Seit Inkrafttreten des GEG 2020 gibt es keine Ausreden mehr – die Pflicht zum Energieausweis gilt bundesweit. Bei Neubauten ist der Ausweis gleich mit dem Bauantrag fällig.

Immer noch unsicher? Seit Mai 2021 gibt’s keine Schonfrist mehr: Ohne gültigen Energieausweis zu verkaufen oder vermieten ist eine Ordnungswidrigkeit.

Verkauf, Vermietung und Neubau: Vorlegen des Energieausweises

Beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes müssen Sie den Energieausweis nicht nur besitzen, sondern auch vorlegen – und zwar spätestens bei der Besichtigung. Besonders Immobilienanzeigen (ja, auch die bei Portalen wie ImmoScout!) brauchen Pflichtangaben aus dem Energieausweis, inklusive der Energieeffizienzklasse.

Wichtig: Keine halben Sachen! Wenn Sie einen gültigen Energieausweis beim Verkauf oder Vermietung nicht präsentieren, riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Ich hatte selbst mal einen Fall, wo ein Verkäufer dachte, er braucht keinen Ausweis, „weil der Käufer ja sowieso modernisiert”. Keine Chance beim Bauamt, das Bußgeld war schnell da.

Energieausweis erforderlich bei Sanierungen und Umbauten

Sie modernisieren Ihr Wohngebäude? Dann aufgepasst: Nach einer energetischen Sanierung, etwa wenn die Fassade oder Heizung erneuert wird, brauchen Sie möglicherweise einen neuen Ausweis. Der alte Ausweis verliert die Gültigkeit, weil er nicht mehr die energetische Gesamtbilanzierung nach GEG abbildet. Eigentlich klar: Wenn der Endenergiebedarf sich ändert, gehört der Energieausweis erneuert.

Umbauten, die mehr als zehn Prozent der Außenfläche eines Gebäudes betreffen, lösen die Energieausweis-Pflicht aus. Wer also großzügig dämmt oder Anbauten realisiert, muss einen neuen Energieausweis erstellen lassen.

Arten von Energieausweisen

Viele Hausbesitzer stehen vor einer Frage: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – was ist Pflicht? Nicht jeder Ausweis ist für jedes Gebäude erlaubt.

Verbrauchsausweis und seine Anwendung

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Dafür braucht man die Heizkostenabrechnungen. Für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, die nach 1977 gebaut oder energetisch saniert wurden, reicht meist dieser Ausweis aus.

Verbrauchsausweise sind günstiger. Sie sind schnell online zu beantragen, wenn die Daten vollständig vorliegen.

Bedarfsausweis: Wann er verpflichtend ist

Der Bedarfsausweis ist eine ganz andere Nummer. Er ist Pflicht, wenn ein Wohngebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat und vor 1977 errichtet wurde ohne nachträglichen Wärmeschutz. Auch bei Neubauten, umfangreichen Sanierungen und Umbauten ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

Der Energieberater kommt dafür meist persönlich vorbei, schaut sich die Bausubstanz an, nimmt Maße und prüft die Dämmung. Ehrlich, ich kenne kaum Eigentümer, die dabei nicht ein paar neue Erkenntnisse über ihr Haus gewonnen haben. Manchmal kann das sogar helfen, Modernisierungsmaßnahmen gezielter zu planen.

Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Tabellarische Übersicht: Gemeinsamkeiten & Unterschiede von Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatengrundlageVergangener EnergieverbrauchGebäudedaten & Technik
Einsatzmeist MehrfamilienhäuserNeubau/Kleine Altbauten
Kosten50–250 €100–500 €
Vor-Ort-Terminneinja

Welcher Ausweis bei Ihnen Pflicht ist, steht immer im Gebäudeenergiegesetz. Kein Lust auf Stochern im Nebel? Energieberater helfen gern, zu klären, ob Bedarfsausweis-Pflicht oder Verbrauchsausweis Pflicht besteht.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Dieser Punkt wird oft übersehen. Nicht jeder darf einen Energieausweis erstellen! Wer einen gefälschten oder fehlerhaften Ausweis vorlegt, riskiert viel – und die Kosten für den Energieausweis sind dann zusätzlich umsonst.

Qualifizierte Fachleute und Energieberater

Architekten, Bauingenieure und zertifizierte Energieberater sind für die Erstellung des Ausweises zuständig. Achten Sie auf Qualifikationen, ein echtes Siegel spricht Bände. In der Praxis haben wir schon erlebt, dass Anbieter „Energiepass online“ Expreßdienste ohne Fachkenntnisse anbieten – davon sollte man die Finger lassen. Am besten ist es, wenn Sie sich vorher einen kurzen Einblick in die Referenzen verschaffen.

Energieausweis beantragen: Ablauf und Zuständigkeit

Sie fragen sich, wie Sie den Energieausweis beantragen? Sie wählen den richtigen Fachmann, stellen alle nötigen Unterlagen bereit (Baupläne, Verbrauchsdaten, Sanierungsnachweise), und dieser prüft Ihr Wohngebäude sorgfältig. Nach der Begehung und ggf. einer kleinen Rechnerei bekommen Sie das Dokument direkt überreicht oder per Post.

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, braucht diesen Schritt spätestens vor dem ersten Besichtigungstermin. Das ist übrigens nicht übertrieben – Makler und Notare verlangen zwingend einen gültigen Energieausweis beim Verkauf.

Kosten für den Energieausweis

Viele wundern sich beim Thema „Was kostet der Energieausweis?“ – die Preisspanne ist nämlich ziemlich groß.

Was kostet der Energieausweis?

Im Allgemeinen müssen Sie für einen Verbrauchsausweis zwischen 50 und 250 Euro einplanen. Für einen Bedarfsausweis kostet es meist mehr – 100 bis 500 Euro sind realistisch. Klar, je mehr Daten erhoben werden, desto teurer wird’s. Besonders günstige Online-Angebote sind manchmal mit Vorsicht zu genießen.

Ich erinnere mich noch, wie ein Bekannter einen Bedarfsausweis online für unter 100 Euro bestellt hat. Das Ergebnis: Ein Dokument ohne Unterschrift und ohne amtliche Nummer – das Bauamt hat den Ausweis schlichtweg abgelehnt.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

Mehr Aufwand, mehr Kosten. Hier spielen mehrere Dinge eine Rolle:

  • Größe und Komplexität des Gebäudes
  • Baujahr und Sanierungszustand
  • Lokaler Markt, Konkurrenz und Fahrtkosten des Energieberaters
  • Welche Unterlagen schon vorliegen

Extra-Tipp: Wer mehrere Immobilien besitzt, sollte Angebote einholen – viele Aussteller bieten Rabatte für die „Großfamilie“.

Gültigkeit des Energieausweises

Wäre ja praktisch, wenn so ein Ausweis ewig hält. Tut er aber nicht.

10 Jahre Gültigkeit: Wann erneuern?

Ein Energieausweis ist genau 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Wer in der Zwischenzeit umfangreich saniert, etwa das Dach dämmt oder neue Fenster einbaut, sollte früher aktiv werden.

Verkürzte Gültigkeit bei Sanierungen

Bei größeren Sanierungen verliert der alte Ausweis seine Aussagekraft und muss ausgetauscht werden. Insbesondere nach Maßnahmen, die die energetische Gesamtbilanzierung nach GEG beeinflussen, gilt: Neuer Ausweis, neuer Stempel.

Praktischer Nebeneffekt: Nach der Sanierung steht da plötzlich Effizienzklasse B statt E. Perfekt für die nächste Immobilienanzeige!

Ausnahmen von der Energieausweispflicht

Nicht alle Gebäude brauchen einen Energieausweis. Klingt komisch, ist aber so.

Gebäude unter 50 m² Nutzfläche

Klein aber fein: Für Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern besteht keine Energieausweis-Pflicht. Das gilt zum Beispiel für kleine Ferienhütten.

Wer ein kleines Astronomisches Objekt als Wochenendhaus deklariert hat (ja, darüber wurde tatsächlich mal gestritten), braucht tatsächlich keinen Energieausweis. Kurios, aber wahr!

Denkmalschutz und weitere Ausnahmen

Denkmalschutz hat Vorrang: Baudenkmäler sind von der Energieausweis-Pflicht befreit. Ebenso landwirtschaftlich genutzte Gebäude, Gebäude, die weniger als 2 Jahre genutzt werden, und religiöse Gebäude. Wer ein Gebäude ausschließlich für Gottesdienste oder Gebete nutzt, schnappt sich den Freifahrschein bei der Ausweispflicht.

Sanktionen bei Verstößen gegen die Energieausweispflicht

Jetzt wird’s ernst. Wer gegen die Energieausweis-Pflicht verstößt, für den können die Folgen teuer werden. Sie fragen sich: Wie teuer?

Bußgelder bis zu 10.000 Euro

Wer seine Immobilie ohne Energieausweis verkauft oder vermietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch wenn Sie falsche oder fehlende Pflichtangaben in der Immobilienanzeige machen, drohen Strafen.

Ich habe erlebt, wie nach einer anonymen Anzeige bei der Behörde das Ordnungsamt wenige Wochen später vor der Tür stand – keine Seltenheit!

Rechtliche Konsequenzen bei Falschangaben

Falschangaben im Energiepass sind ein No-Go. Wer absichtlich unrichtige Angaben zum Gebäude im Ausweis macht, riskiert im Zweifel nicht nur das Bußgeld, sondern auch Schadenersatzforderungen. Es empfiehlt sich daher, wirklich alle Daten und Unterlagen sorgfältig einzureichen.

Energieausweis beim Verkauf und Vermietung

Energieausweis beim Verkauf? Absolut Pflicht. Käufer erwarten Transparenz, Makler erst recht.

Energieausweis spätestens bei Besichtigung vorlegen

Sobald jemand das Gebäude besichtigen will, muss der gültige Energieausweis vorliegen. Das Vorlegen des Ausweises ist nicht verhandelbar – liegt der Ausweis nicht spätestens bei der Besichtigung auf dem Tisch, ist das ein klarer Verstoß gegen die Energieausweis-Pflicht.

Das gilt übrigens genauso bei der Vermietung: Kein Ausweis, kein Mietvertrag.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Seit 2014 müssen folgende Angaben aus dem Energieausweis in jeder Immobilienanzeige stehen:

  • Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • Endenergiebedarf/-verbrauch in kWh/m²
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • Energieträger fürs Heizen
  • Baujahr des Gebäudes

Makler und Verkäufer sind gleichermaßen in der Pflicht. Tipp aus der Praxis: Wer keinen Ausweis hat, sollte die Anzeige lieber noch nicht veröffentlichen.

Bedeutung des Energieausweises für Käufer und Mieter

Was bringt der Ausweis eigentlich den zukünftigen Bewohnern?

Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes

Der Energieausweis informiert Käufer und Mieter einfach und klar über den energetischen Zustand des Gebäudes. Sie können auf einen Blick erkennen, wie viel Energie sie vermutlich benötigen werden und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Das Dokument enthält auch Hinweise zur Energieeffizienzklasse und gibt Empfehlungen für Verbesserungen.

Ich hab mal bei einer Wohnungsbesichtigung erlebt, wie Interessenten gezielt nach einem Gebäude mit Energieeffizienzklasse B oder besser gesucht haben. Die Nachfrage ist da!

Entscheidungshilfe beim Kauf oder Miete

Niemand möchte die Katze im Sack kaufen. Der Energieausweis ist darum ein echter Entscheidungshilfe. Je niedriger der Endenergiebedarf, desto attraktiver die Immobilie für viele. Nicht selten entscheidet der Ausweis, ob jemand eine Immobilie mietet oder doch lieber weiterzieht – besonders bei steigenden Energiepreisen.

Energieeffizienz und energetische Sanierung

Der Energieausweis besteht nicht nur aus Zahlen und Klassen. Er gibt auch echte Tipps.

Empfehlungen aus dem Energieausweis nutzen

Viele Ausweise enthalten Modernisierungsempfehlungen. Wer diese Vorschläge nutzt, steigert zwar vielleicht den Wert der Immobilie – aber vor allem verbessert man langfristig die Energiebilanz und senkt Verbrauchskosten. Einmal Dach dämmen, neue Fenster rein, Heizung erneuern: Das schlägt sich direkt in der Energieverbrauchskennzeichnung nieder.

Beitrag zum Klimaschutz und Energieeinsparung

Mehr Effizienz, weniger Kosten, besser fürs Klima. Energetische Sanierungen liefern oft den größten Beitrag zum Klimaschutz auf privater Ebene. Häuser mit guter Energieeffizienzklasse verbrauchen weniger Strom und Heizenergie. Die Energieausweise machen diese Entwicklung für jeden Käufer und Mieter transparent.

Beim Thema Energieausweis und Energieausweis-Pflicht gilt also: Besser informiert als verärgert – nicht nur wegen dem Bußgeld. Wer den Energieausweis beim Verkauf, bei der Vermietung oder nach Sanierungen rechtzeitig beantragt und korrekt vorzeigt, kann entspannt bleiben und profitiert oft direkt durch Wertsteigerung der Immobilie und höhere Transparenz. Wer noch Fragen hat: Gute Energieberater helfen schnell weiter.

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