Energieausweis-Gültigkeit im Check – so einfach geht’s

Veröffentlicht am: 19. Mai 2025
Letztes Update: 9. Mai 2025
isa
Autor: isa

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Als Pflichtdokument gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat er eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die Sie unbedingt im Auge behalten sollten.

Besonders bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie spielt der gültige Energieausweis eine zentrale Rolle, da seine Vorlage gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit einer standardmäßigen Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum müssen Sie rechtzeitig an eine Erneuerung denken, um Bußgelder zu vermeiden. Bei umfangreichen energetischen Sanierungen kann es zudem erforderlich sein, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, da der alte seine Gültigkeit verliert.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt generell 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum, unabhängig vom Typ (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).
  • Bei Verkauf oder Vermietung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden, und die Energieverbrauchskennwerte müssen in Immobilienanzeigen angegeben werden.
  • Nach wesentlichen energetischen Sanierungen oder Umbauten verliert der alte Energieausweis seine Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden.
  • Energieausweise dürfen nur von qualifizierten, zertifizierten Fachleuten (Energieberatern) ausgestellt werden.
  • Bei Verstößen gegen die Vorlagepflicht drohen Bußgelder bis zu 15.000 € und weitere rechtliche Konsequenzen.

Gültigkeit des Energieausweises: Dauer und Fristen

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Diese Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag, an dem der Energieausweis ausgestellt wurde. Egal, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis besitzen – die Regel bleibt immer gleich. Doch aufgepasst: Sind mehr als 10 Jahre vergangen, können Sie nicht einfach so weitermachen. Der alte Energieausweis verliert sein amtliches Zertifikat. Dann müssen Sie einen neuen Energieausweis ausstellen lassen.

Haben Sie schon mal überlegt, wie sehr das eigene Haus von einer energetischen Sanierung profitieren könnte? Nach einer energetischen Sanierung oder bestimmten Umbauten verliert der bestehende Energieausweis manchmal direkt seine Gültigkeit. Dann heißt’s: Sie brauchen einen neuen, aktuellen Ausweis. Dieser hält wieder 10 Jahre – sofern keine größeren Eingriffe am Gebäude gemacht werden.

Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt klar vor: Bestimmte Angaben aus dem Energieausweis müssen auf den aktuellen Stand gebracht werden, falls sich am energetischen Zustand des Gebäudes etwas verändert hat. Einfach gesagt – wenn saniert wurde, müssen Sie handeln.

Und was ist, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten? Dann müssen Sie spätestens bei Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Wer dies vergisst, riskiert ein Bußgeld. Diese Pflicht für den Energieausweis kennen viele Eigentümer gar nicht richtig – dabei ist seit Mai 2014 einiges verschärft worden.

Ausnahmen für die Pflicht gibt es übrigens auch: Wer ein Ferienhaus besitzt, das weniger als vier Monate im Jahr genutzt wird, oder ein Gebäude mit unter 50 m² Nutzfläche, kann durchatmen. Hier besteht keine Pflicht für den Energieausweis.

Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Viele fragen sich: Was ist der genaue Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis? Beide Varianten stehen zur Wahl – hier gibt es die sogenannte Wahlfreiheit, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

Der Bedarfsausweis: Energetischer Zustand und Endenergiebedarf

Der Bedarfsausweis blickt ganz tief ins Detail. Er stellt den energetischen Zustand des Gebäudes theoretisch fest, auch wenn grad niemand drin wohnt. Dabei werden Baujahr, Dämmung, Heizung, Fenster geprüft. Die Berechnung ergibt den Endenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr.

Praktisch heißt das: Der Bedarfsausweis gibt Hinweise, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser rechnerisch notwendig wäre, wenn das Gebäude normal genutzt wird. Wer etwa energetisch sanieren will, bekommt hier klare Orientierung, was am meisten bringt.

Der Verbrauchsausweis: Energieverbrauch des Gebäudes

Der Verbrauchsausweis arbeitet mit ganz anderen Zahlen. Hier zählt, wie viel Energie in den letzten drei Jahren wirklich verbraucht wurde. Das steht, schwarz auf weiß, im Energieausweis.

Klar ist: Der Verbrauch hängt von den Nutzern ab. Wenn jemand friert und wenig heizt, erscheint das Gebäude sparsamer, als es ist. Oder jemand duscht täglich heiß – die Zahlen steigen. Energieverbrauchsausweis ist also nicht immer objektiv. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und nicht energetisch nachgebessert, besteht keine Wahlfreiheit – hier ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis

Ohne rechtliche Grundlage läuft beim Energieausweis nichts. Die wichtigste Vorschrift hier: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit Mai 2021. Es löste die EnEV 2014 – die alte Energieeinsparverordnung – ab.

Das GEG bestimmt, dass nahezu jedes Wohn- und Nichtwohngebäude einen gültigen Energieausweis braucht – spätestens für Verkauf oder Neuvermietung. Wird diese Pflicht ignoriert, kann es mächtig Ärger geben.

Wichtige Änderungen seit Mai 2014

Viele erinnern sich: Seit Mai 2014 muss der Energieausweis mehr Informationen enthalten. Neben dem Endenergiebedarf oder -verbrauch stehen seitdem auch die Energieeffizienzklassen im Ausweis. Das macht Vergleiche leichter – ähnlich wie bei einem neuen Kühlschrank.

Außerdem wurde die Pflicht zur Nennung von Energieverbrauchskennwerten in Immobilienanzeigen eingeführt. Vergessen Sie das mal, gibt’s schnell ein Bußgeld. Ganz nebenbei: Die DENA (Deutsche Energie-Agentur) überwacht das alles stichprobenartig – ist ein bisschen wie die Schiri beim Fußball, nur in Sachen Energie.

Ausstellung von Energieausweisen: Wer darf ausstellen?

Sie können nicht einfach selbst den Energieausweis für Ihr Zuhause basteln. Es braucht jemand mit den entsprechenden besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis.

Einen Energieausweis ausstellen lassen: Voraussetzungen

Der Weg beginnt mit der Wahl eines qualifizierten Ausstellers. Meist handelt es sich um Architekten, Bauingenieure oder spezialisierte Energieberater. Diese Fachleute verfügen über besondere Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis oder sind in offiziellen Listen geführt.

Wichtig: Ein gültiger Energieausweis darf nur von zertifizierten Experten kommen. Wer in seiner Immobilie herumwerkelt, sollte nach Möglichkeit einen Aussteller einbeziehen, der konkrete Erfahrung mit energetischer Sanierung hat.

Qualifizierte Aussteller und ihre Aufgaben

Ein qualifizierter Aussteller prüft genau: Baujahr, Gebäudeeigenschaften, Heizung, Warmwasser, aktuelle Verbrauchsdaten. Sie tragen große Verantwortung, denn falsche Angaben aus dem Energieausweis können zu Bußgeldern führen.

Tabelle: Wer darf Energieausweise ausstellen?

BerufsgruppeVoraussetzungErklärung
ArchitektAus- oder Weiterbildung, PraxisOft erfahren mit Bau und Sanierung
EnergieberaterBesondere QualifikationFokus auf Energie & Effizienz
BauingenieurStudium, WeiterbildungTechnische Gebäudeanalyse

Der Prozess zur Ausstellung eines Energieausweises

Wie läuft das konkret ab? Meist folgt eine Gebäudeaufnahme vor Ort. Es gibt, ehrlich gesagt, Ausweise, die werden heute auch digital erstellt. Ihr Aussteller erhebt alle relevanten Angaben zum Gebäude, prüft Pläne, zählt Fenster und dämmt, was zu dämmen ist.

Dann berechnet er den Energiebedarf oder -verbrauch, je nach gewähltem Ausweistyp. Am Ende erhalten Sie Ihr amtliches Zertifikat – und zahlen natürlich die Kosten für den Energieausweis. Die liegen im Schnitt zwischen 50 bis 100 Euro für einen Verbrauchsausweis und können bis zu 1000 Euro für komplexe Gebäude steigen.

Gültigkeit des Energieausweises bei energetischen Sanierungen

Mitten in einer Sanierungsphase? Bauherr zu sein, fühlt sich fast immer an wie eine wilde Baustellen-Ralley. Doch Achtung: Wird der energetische Zustand Ihres Gebäudes verbessert, verliert der alte Energieausweis sofort seine Gültigkeit.

Sie brauchen dann einen neuen Energieausweis, der die Verbesserungen widerspiegelt. Das schützt nicht nur vor Ärger, sondern sorgt dafür, dass Sie künftig auch beim Verkauf oder der Vermietung bestmöglich dastehen.

Verlängerung und Aktualisierung des Energieausweises

Die Gültigkeit kann nicht einfach verlängert werden. Nach Ablauf – oder nach einer größeren energetischen Sanierung – ist es verpflichtend, einen neuen Energieausweis zu beantragen. Bleibt das aus, kann Sie das je nach Fall sogar bis zu 15.000 Euro Bußgeld kosten.

Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Es gibt Unterschiede im Detail, je nachdem, ob ein Wohngebäude oder Gewerbebau betroffen ist. Was viele nicht wissen: Kleinere Gebäude, etwa ein Schuppen unter 50 m² oder provisorische Bauten auf Zeit, sind befreit.

Besonderheiten bei Wohngebäuden

Wohngebäude haben eigene Berechnungen, meistens mit Blick auf Heizung und Warmwasser. Enthält der Energieausweis weniger als fünf Wohnungen, gelten oft strengere Vorgaben, wie oben genannt.

Besitzen Sie ein besonders altes Gebäude, etwa mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, können weitere Vorgaben greifen. Das hängt davon ab, ob das Haus energetisch nachgebessert wurde.

Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden

Ganz anders sieht es bei Nichtwohngebäuden aus. Hier zählen unter anderem auch Werte zum Primärenergieverbrauch, spezifischer Endenergieverbrauch für Büroflächen oder Produktionsbereiche.

Für Nutzgebäude mit ganzjährig niedrigen Temperaturen oder Hallen mit kurzer Nutzungsdauer besteht oft gar keine Ausweispflicht. Das wissen viele nicht! Auch daraus entstehen manchmal Zweifel an der Richtigkeit von Energieausweisen.

Der Ausweis über den energetischen Zustand des Gebäudes

Der Energieausweis ist mehr als ein Stück Papier. Er sagt, wie fit Ihr Haus wirklich ist. Besonders spannend: die Energieeffizienzklassen A+ bis H.

Endenergiebedarf und Energieeffizienzklassen

Die Skala auf dem energieausweis reicht von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Ein hoher Endenergiebedarf zieht hohe Energiekosten nach sich – das steht fest. Die Klasse ist also nicht nur Dekoration, sondern bares Geld, jedes Jahr aufs Neue.

Energieeffizienzklassen im Überblick

KlasseEndenergiebedarf in kWh/(m²·a)Effizienz
A+unter 30sehr gut
B51-75gut
D101-130mittel
Hüber 250sehr schlecht

Empfehlungen für energetische Modernisierungen

In modernen Energieausweisen steht meist drin, was Sie tun können, um Ihr Haus zu verbessern. Empfehlungen sind dabei Pflicht. Das reicht von Wärmedämmung bis zur neuen Heizung mit Erneuerbaren Energien.

Beachten Sie: Diese Hinweise sind rechtlich unverbindlich, bieten aber einen klaren Startpunkt für geplante Sanierungen. Wer die Tipps nutzt, senkt den eigenen Energieverbrauch – und steigert den Wert der Immobilie.

Der Energieausweis steht im Mittelpunkt bei Verkauf und Vermietung

Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung, müssen Sie potenziellen Käufern oder Mietern den gültigen Energieausweis zeigen. Ohne Wenn und Aber.

Energieverbrauchskennwerte in Immobilienanzeigen

Seit einigen Jahren sind in Immobilienanzeigen die wichtigsten Angaben aus dem Energieausweis verpflichtend. Das betrifft unter anderem Energiebedarf, Energieverbrauch, Energieeffizienzklasse, Baujahr sowie Wesentliches zur Heizung. Wer das vergisst, riskiert – schon wieder – ein Bußgeld.

Was steht im Energieausweis?

  • Allgemeine Angaben zum Gebäude sowie Heizsystem
  • Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • Endenergiebedarf oder Energieverbrauch Kennwert
  • Energieeffizienzklasse
  • Hinweise zu energetischer Modernisierung

Viele Verkäufer und Makler wissen oft nicht, wie wichtig diese Angaben sind. Mein Tipp: Bevor Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten, lassen Sie den Energieausweis gültig prüfen.

Folgen bei Verstößen gegen die Vorlagepflicht

Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder falsche Angaben macht, zahlt nicht nur ein paar Euro Strafe. Die Bußgelder können drakonisch ausfallen.

Bußgelder und rechtliche Konsequenzen

Je nach Verstoß winken Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes drohen empfindliche Geldbußen auch schon für kleine Versäumnisse wie fehlende Angaben in Anzeigen. Und wer absichtlich falsche Angaben aus dem Energieausweis macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Auswirkungen auf Verkaufs- und Vermietungsprozesse

Ein fehlender oder abgelaufener Energieausweis verzögert oft den gesamten Verkaufs- oder Vermietungsprozess. Nicht zuletzt deshalb sind Immobilienmakler jetzt mit in der Pflicht. Wer gegen die Regeln spielt, riskiert, dass Verträge scheitern oder nachträglich Ärger droht.

Ganz ehrlich, wir hatten mal einen Kunden, der wollte mit einem Energieausweis von vor 12 Jahren sein Mehrfamilienhaus verkaufen. Das war dann doch ein ziemlicher Drahtseilakt – und endete beim Bussgeld-Bescheid über 10.000 Euro. Das möchten wir niemandem wünschen.

Wenn Sie alles beachten, sind Sie auf der sicheren Seite. Sie sparen Nerven, Geld und steigern am Ende sogar die Chancen am Markt. Ob Sie kaufen, verkaufen, längern wohnen oder einfach nur wissen wollen, wie Ihr Haus gerade dasteht – der Energieausweis steht im Mittelpunkt.

Haben Sie alle gefunden, was Sie gesucht haben?

Super, haben Sie noch etwas zu ergänzen?

Was können wir noch verbessern? Helfen Sie uns Ihr Anliegen zu verstehen.

Das könnte Sie auch interessieren