Energieausweis ausstellen lassen – wer darf das?

Veröffentlicht am: 11. Mai 2025
Letztes Update: 9. Mai 2025
isa
Autor: isa

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die energetische Qualität Ihrer Immobilie bewertet und seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für viele Hausbesitzer zur Pflicht geworden ist. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder Energiebedarf eines Gebäudes und ordnet die Immobilie in Energieeffizienzklassen von A+ bis H ein.

Besonders wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Doch nicht jeder darf dieses wichtige Dokument ausstellen – es bedarf qualifizierter Fachleute wie Energieberater, Architekten, Ingenieure oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Schornsteinfeger und Handwerksmeister. Die Kosten für die Erstellung variieren je nach Art des Ausweises und Aufwand zwischen 50 und 500 Euro.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweise dürfen von qualifizierten Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren, Energieberatern, Handwerksmeistern (z.B. Heizungsbau, Schornsteinfeger) und Personen mit entsprechender Hochschulausbildung und Berufserfahrung ausgestellt werden.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweise (basierend auf technischer Gebäudeanalyse) und Verbrauchsausweise (basierend auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre).
  • Energieausweise sind verpflichtend beim Verkauf, bei Vermietung und bei größeren Sanierungen von Immobilien gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
  • Die Kosten für einen Energieausweis variieren zwischen 100 und 800 Euro, abhängig von Gebäudekomplexität und Ausweisart.
  • Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und klassifizieren die Energieeffizienz von Gebäuden in Klassen von A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient).

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Fragen Sie sich, wer eigentlich einen Energieausweis ausstellt? Wichtig: Nicht jeder darf das. Nur zugelassene Aussteller, die bestimmte Anforderungen erfüllen, sind berechtigt, einen Energieausweis für ein Haus oder eine Wohnung zu erstellen.

Zugelassene Aussteller und ihre Qualifikationen

Als Sachverständige, die einen Energieausweis ausstellen dürfen, gelten Architekten, Ingenieure, Energieberater und auch Handwerksmeister – aber nur mit der passenden Qualifikation. Es reicht nicht, sich einfach damit auszukennen. Wer einen Energieausweis ausstellt, muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) belegen können, dass er eine besondere Aus- oder Weiterbildung sowie Berufspraxis im Bereich der energetischen Bewertung von Gebäuden besitzt.

Neben Hochschulabsolventen können auch Handwerksmeister wie Schornsteinfeger oder Heizungsbauer ausstellen, wenn sie sich entsprechend fortgebildet haben. Sie müssen ebenfalls in Expertenlisten wie der dena- oder BAFA-Liste geführt werden.

Fehlt diese Qualifikation, droht schnell ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Klingt hart, ist aber Realität. Und, das habe ich als Energieberater schon erlebt: Eigentümer sind manchmal überrascht, wenn die Behörde nachfragt, bei wem sie den Energieausweis beantragt haben.

Architekten, Ingenieure und Energieberater als Fachleute

Sie sind die wahren Experten, wenn es um die energetische Bewertung eines Wohngebäudes oder eines Nichtwohngebäudes geht. Viele Architekten und Ingenieure haben in ihrem Studium und ihrer beruflichen Praxis tiefe Kenntnisse zur Gebäudetechnik erworben. Ein Energieberater – oft ebenfalls Ingenieur oder Techniker – hat häufig eine spezielle Fortbildung für die Energieberatung und kennt die Details von ENEV und GEG aus dem Effeff.

Als Expertin habe ich schon so manchen Neubau gesehen, der aus energetischer Sicht überraschend gut dastand – oder wirklich schlecht war. Da kam es bei der Erstellung des Energieausweises auf Erfahrung und einen klaren Blick auf den Endenergiebedarf an.

Schornsteinfeger und Handwerksmeister: Ihre Rolle

Viele denken, dass Schornsteinfeger nur Kamine fegen. Dabei dürfen sie Energieausweise für bestehende Gebäude ausstellen, oft unterstützen sie bei der Datenerfassung. Das gilt aber nicht für Neubauten oder größere Energetische Sanierungen. Hier sind besondere Aus-, Weiterbildungen sowie Berufspraxis gefragt – sonst geht nichts.

Handwerksmeister, etwa aus dem Heizungs- oder Sanitärbereich, können ebenfalls Energieausweise erstellen. Allerdings oft nur für Ein- oder Zweifamilienhäuser und wenn sie auf der Handwerksrolle eingetragen sind. Die Fachleute müssen dann nachweisen, dass sie mit Warmwasser, Heizungsanlagen, Heizkostenabrechnungen und anderen Details bestens vertraut sind.

Energieausweis beantragen: Schritte und Anforderungen

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen, verkaufen, vermieten oder verpachten will, braucht oft einen Energieausweis. Doch wie beantragt man ihn? Welche Unterlagen werden verlangt?

Unterlagen für die Erstellung des Energieausweises

Wohl die häufigste Frage: „Was muss ich vorlegen, damit der Energieausweis erstellt werden kann?“ Es braucht mehr als nur den Hausnamen. Sie sollten folgende Unterlagen bereithalten:

  • Baupläne oder Grundriss Ihres Gebäudes
  • Aktuelle Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre (bei Verbrauchsausweisen)
  • Angaben zum Baujahr des Gebäudes und der Heizung
  • Informationen zu Energetischen Sanierungen wie Dämmmaßnahmen oder neue Fenster
  • Nachweis der Anzahl der Wohneinheiten (wichtig: mehr oder weniger als vier Wohneinheiten macht beim Ausweis den Unterschied)
  • Daten zur Nutzfläche

Ohne diese Daten verzögert sich die Ausstellung unnötig. Im schlimmsten Fall wird der Energieausweis falsch – und das kann teuer werden.

Energieausweis online oder vor Ort beantragen

Sie können den Energieausweis entweder online erstellen lassen oder einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Viele Energieberater bieten mittlerweile beides an. Für einfache Gebäude oder beim verbrauchsorientierten Energieausweis reicht oft eine Online-Abwicklung, wobei Sie die Verbrauchsdaten und Pläne hochladen. Ein Vor-Ort-Termin ist allerdings Pflicht, wenn ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden muss – da zählen Details wie die Qualität der Dämmung und der Zustand der Fenster.

Wer geschickt ist, achtet darauf, dass der Aussteller auf einer Expertenliste wie bei der dena oder dem Deutschen Institut für Bautechnik steht. Tipp: Lassen Sie sich immer die Berechtigung zeigen – sicher ist sicher. Ich erinnere mich noch an einen Eigentümer, der einen Ausweis von einer unseriösen Online-Plattform erhalten hatte. Am Ende musste er doppelt zahlen.

Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Es gibt zwei Hauptarten – den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Aber was ist der Unterschied, und welcher ist für Ihre Immobilie vorgeschrieben?

Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Erklären wir es einfach: Beim Bedarfsausweis ermittelt der Fachmann den energetischen Zustand des Gebäudes anhand einer technischen Analyse. Hier schaut sich der Experte z.B. an, wie gut das Gebäude gedämmt ist und wie die Heizung funktioniert. Für die Berechnung werden der Endenergiebedarf, Baujahr, Gebäudeform, Flächen und technische Anlagen wie Heizung und Warmwasser analysiert.

Beim Verbrauchsausweis zählt vor allem der tatsächliche Energieverbrauch – dazu müssen mindestens die letzten drei Heizkostenabrechnungen vorliegen. Dieser Ausweis wird meist für Häuser mit mehr als vier Wohneinheiten oder neu vermietete Wohnungen verwendet, wenn diese nach 1977 errichtet sind und bestimmte Anforderungen erfüllen.

Vergleich der wichtigsten Punkte beim Energieausweis:

Tabelle: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweis
DatengrundlageBausubstanz & TechnikVerbrauchsdaten
Vor-Ort-TerminMeist PflichtSelten nötig
KostenHöherGünstiger
EignungAlte Gebäude, < 5 WEJüngere, >4 WE

Welcher Ausweis ist für Ihre Immobilie vorgeschrieben?

Nicht jeder darf sich aussuchen, welchen Ausweis er beantragt. Für Wohngebäude, die vor der Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden und weniger als fünf Wohneinheiten besitzen, ist meist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wurde der Bauantrag nach 1. November 1977 gestellt oder das Haus energetisch modernisiert, genügt in vielen Fällen ein verbrauchsorientierter Energieausweis.

Auch für Nichtwohngebäude gibt es klare Regeln im GEG. Gewerbeimmobilien, wie z. B. Läden oder Bürohäuser, müssen ebenfalls den passenden Energieausweis vorlegen, meistens als sog. Energiepass. Warum das alles wichtig ist? Sollten Sie beim notariellen Hauskauf oder bei der Immobilienanzeige den falschen Ausweis oder keinen ausstellen lassen, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro – das möchte wirklich keiner riskieren.

Energieausweis Pflicht: Wann benötigen Sie ihn?

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen, mieten, verpachten oder energetisch sanieren will, steht oft vor der Frage: Gilt eine Energieausweis Pflicht? Wann muss der Ausweis vorliegen?

Gesetzliche Vorgaben laut Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG schreibt vor, dass ein Energieausweis Pflicht ist, wenn Sie ein Gebäude verkaufen, neu vermieten oder verpachten. Wer keinen Energieausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit – das kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Bei einer energetischen Sanierung ist spätestens nach Fertigstellung eine Neubewertung gefragt. Bestimmte Ausnahmen gibt es aber: Denkmalgeschützte Objekte benötigen oft keinen Energieausweis.

Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung

Wichtig zu wissen: Der Energieausweis muss spätestens beim ersten Besichtigungstermin im Original oder als Kopie vorgelegt werden. Das gilt natürlich auch, wenn Sie eine Immobilie online anbieten oder sie neu vermieten. Steht die nächste energetische Sanierung oder ein größerer Umbau an, empfiehlt sich die Neuerstellung des Energieausweises nach Abschluss der Arbeiten.

Wer den Energieausweis bei der Immobilienanzeige, im Exposé oder später beim Mietvertrag nicht präsentiert, riskiert übrigens bei einer Kontrolle ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Kosten und Gültigkeit des Energieausweises

Oft fragen Eigentümerinnen und Eigentümer: “Was kostet ein Energieausweis und wie lange gilt der eigentlich?” Die Antwort ist vielschichtig – aber nicht kompliziert.

Preisspannen für die Ausstellung

Die Kosten für den Energieausweis richten sich nach Gebäudetyp, Aufwand für die Erfassung und ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt. Ein Verbrauchsausweis ist meist günstiger und startet ab etwa 100 Euro. Für einen Bedarfsausweis müssen Sie aufgrund der detaillierten Analyse und des höheren Aufwands mit 250 bis 800 Euro rechnen. Einmal wollte ein Freund unbedingt sparen und hat sich für das günstigste Angebot entschieden – leider war der Aussteller nicht zertifiziert und der Energieausweis am Ende ungültig. Ärgerlich!

Haushalte mit komplexen Gebäuden oder mehr als vier Wohneinheiten zahlen naturgemäß mehr. Kosten dürfen übrigens nicht auf die Mieter umgelegt werden, auch wenn manche Vermieter das meinen.

Gültigkeitsdauer und Erneuerungspflicht

Ein Energieausweis gilt in der Regel 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Ausnahmen bestehen nur, wenn eine umfangreiche energetische Sanierung durchgeführt wurde oder neue technische Anlagen eingebaut werden. Dann sollte ein neuer Energieausweis erstellt werden, um die energetischen Eigenschaften aktuell abzubilden.

Energieeffizienzklassen: Einordnung Ihres Gebäudes

Wer beim Energieausweis die bunten Balken betrachtet, stolpert schnell über die Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Das klingt erst mal nach Noten, hat aber wichtige Auswirkungen auf den Immobilienwert und die Nebenkosten.

Interpretation der Effizienzklassen von A+ bis H

Die Effizienzklasse auf dem Ausweis gibt an, wie energetisch das Gebäude ist. A+ steht für exzellent – meistens nur bei Neubauten oder einer Top-Sanierung zu finden. H signalisiert sehr hohe Verbräuche, oft bei Altbauten ohne Wärmedämmung und alten Heizungen. Der Wert basiert auf dem ermittelten Endenergiebedarf oder dem tatsächlichen Energieverbrauchsumfang.

Kurzer Überblick:

  • A+ / A: Sehr niedriger Energieverbrauch, meist Passivhaus oder frisch saniert
  • B–C: Durchschnittlich, oft nach 1977 gebaut oder teilmodernisiert
  • D–F: Höherer Verbrauch, kaum oder gar nicht saniert
  • G–H: Sehr hoher Energieverbrauch, kritisch bei steigenden Energiepreisen

Mit einer guten Klasse steigern Sie den Wert der Immobilie und senken Heizkosten nachhaltig. Das lehnt sich direkt an die Energieverbrauchskennzeichnung an.

Immobilienanzeige und Energieausweis

Wer eine Immobilienanzeige oder ein Exposé erstellt, kommt um bestimmte Angaben nicht herum. Sonst hagelt’s Ärger.

Vorgeschriebene Angaben im Exposé

Folgendes muss immer in der Anzeige stehen:

  • Art des Ausweises: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • Wesentliche Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Diese Angaben sind vorgeschrieben. Wer sie vergisst, begeht eine Ordnungswidrigkeit laut GEG – und ein Bußgeld ist schnell möglich. Hand aufs Herz: Mir ist es als Maklerin einmal passiert, dass eine Angabe fehlte. Die Rückmeldung der Bauaufsicht kam prompt.


Häufige Fragen rund um den Energieausweis

Wie läuft das mit dem Energieausweis online?
Sie können den Energieausweis online beantragen, wenn Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt – das bedeutet, die technische Auswertung ist bei Neubauten oder komplexen Sanierungen so aber nicht möglich.

Wer kontrolliert das alles?
Es gibt Stichproben von lokalen Behörden. Bei Fehlern oder falschen Angaben kann das teuer werden.

Wann ist ein Energieausweis nicht nötig?
Kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche oder denkmalgeschützte Häuser brauchen keinen Energieausweis.

Was passiert, wenn ich keinen vorlege?
Wer den Energieausweis nicht vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden – und das ganz ohne Vorwarnung.

Kann ich einfach selbst einen Energiepass ausstellen?
Ganz klar: Nein. Das dürfen nur Fachleute mit zugelassener Qualifikation ausstellen.

Noch ein Tipp: Vor jeder energetischen Sanierung lohnt sich eine Energieberatung. So erhalten Sie nicht nur einen neuen Ausweis, sondern auch Empfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung Ihres Gebäudes.

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