Online beantragen: Energieausweis für Wohngebäude

Veröffentlicht am: 15. Mai 2025
Letztes Update: 9. Mai 2025
isa
Autor: isa

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt und seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für viele Immobilienbesitzer verpflichtend ist. Er informiert Käufer und Mieter über den Energieverbrauch oder -bedarf eines Hauses und hilft ihnen, die zu erwartenden Energiekosten besser einzuschätzen.

Als Eigentümer müssen Sie den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie vorlegen – andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Der Verbrauchsausweis ist dabei besonders für Bestandsgebäude mit mehreren Wohneinheiten geeignet und lässt sich im Vergleich zum Bedarfsausweis oft kostengünstiger und mit geringerem Aufwand erstellen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Der Energieausweis ist ein amtliches Dokument, das die energetische Qualität von Gebäuden bewertet und gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für fast alle Gebäude bei Verkauf oder Vermietung verpflichtend ist.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis, der auf Basis der Gebäudesubstanz erstellt wird, und den Verbrauchsausweis, der die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre auswertet.
  • Bei Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht, während bei älteren Gebäuden je nach Größe und Baujahr oft zwischen beiden Ausweisformen gewählt werden kann.
  • Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss bei Immobilienanzeigen durch Angabe der Energieeffizienzklasse (A+ bis H) und weiterer energetischer Kennwerte berücksichtigt werden.
  • Bei Verstößen gegen die Energieausweispflicht drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Energieausweis (Energiepass): Was ist das?

Der berühmte Energieausweis – oder wie viele ihn nennen: Energiepass – ist ein Dokument, das bei einem Gebäude nicht fehlen darf. Er verrät dem Käufer, Mieter oder Eigentümer, wie viel Energie ein Haus oder eine Wohnung tatsächlich verbraucht oder benötigen würde. Einfach gesagt: Der Energieausweis dient dazu, den Energieverbrauch eines Gebäudes sichtbar und vergleichbar zu machen. Man bekommt schnell ein Bild davon, ob die vier Wände ein Fass ohne Boden sind oder eher als Sparschwein durchgehen. Manchmal fragen sich Leute: „Warum zum Geier braucht mein Haus diesen Wisch überhaupt?“ Die Antwort ist einfach: Transparenz, besseres Verständnis für energetische Sanierung und klare Infos für Käufer und Mieter. Also ja, ohne Energiepass läuft heutzutage fast nix mehr, wenn’s um Kauf, Vermietung oder Sanierung geht.

Definition und Zweck des Energieausweises

Der Energieausweis zeigt schwarz auf weiß die energetische Qualität eines Gebäudes. Er enthält Angaben zu Energiebedarf, Art des Brennstoffs und anderen relevanten Kennwerten, die für die Energieeffizienz wichtig sind. Zwei Arten stehen zur Auswahl: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Der eine blickt auf den theoretischen Energiebedarf, der andere schaut auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Sein Zweck? Für Transparenz sorgen, Modernisierungsempfehlungen geben und Beschwerden vorbeugen, falls später jemand sagt, dass die Heizkosten explodieren.

Rechtliche Grundlagen nach EnEV und GEG

Energieausweise sind nicht bloß eine modische Laune – sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Früher regelte die Energieeinsparverordnung (EnEV), heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wann und wie Sie den Ausweis benötigen. Seit der Wärmeschutzverordnung von 1977 entwickelte sich das Ganze ständig weiter. Spätestens bei der Besichtigung, also bevor überhaupt ein Mietvertrag (Deutschland) unterschrieben ist, muss der Energieausweis vorliegen und vorgezeigt werden. Eigentümer riskieren sonst ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Fragen Sie sich auch: „Brauche ich einen Energieausweis für mein Haus oder meine Wohnung?“ Ja, oft ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Welche Gebäude davon betroffen sind, ergibt sich direkt aus dem Gebäudeenergiegesetz. Stimmungsmacher bei Nachbarn oder nicht – die Regel gilt für kleine Einfamilienhäuser ebenso wie für große Mehrfamilienhäuser und für viele Nichtwohngebäude.

Pflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, brauchen Sie so einen Ausweis. Das betrifft fast alle Wohngebäude und häufig auch Nichtwohngebäude, wie zum Beispiel Büros oder Läden. Es existiert nur eine kleine Ausnahme für sehr kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern – diese Häuser brauchen keinen Energieausweis. Auch denkmalgeschützte Gebäude sind außen vor. Wo vier Wohneinheiten oder mehr, spielt es keine Rolle: Hauptsache, der Energieverbrauch wird dokumentiert.

Besonderheiten für Neubauten und ältere Gebäude

Bei einem Neubau ist der Energieausweis gleich ab dem Tag der Fertigstellung verpflichtend. Sobald der Bauantrag gestellt wurde, holen Sie sich am besten frühzeitig den passenden Ausweis. Interessant ist die Regel für Altbauten: Liegt der Bauantrag vor dem 1. November 1977, hilft oft nur noch der Bedarfsausweis. Die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis entfällt, wenn nicht mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung eingehalten wird. Tipp aus der Praxis: Bei Häusern aus den 60ern oder 70ern (also vor 1977, klar), muss oft für den Verkauf oder die Vermietung noch modernisiert werden, damit alles glatt läuft.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welcher ist der Richtige?

Manchmal drehen sich Eigentümer im Kreis: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was macht mehr Sinn? Lassen Sie uns das kurz aufdröseln.

Unterschiede zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis rechnet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes aus. Dabei spielen Baujahr, Nutzfläche, Dämmung, Fenster und die Art der Heiztechnik eine Rolle. Es wird also geschaut: Wie „hungrig“ ist Ihr Haus auf dem Papier?

Der Verbrauchsausweis dagegen nimmt die real gemessenen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre als Grundlage. Also: Was wurde tatsächlich an Gas, Öl oder Fernwärme verheizt? Extrem praktisch, aber auch abhängig davon, wie sparsam oder verschwenderisch die Bewohner waren.

Vorteile und Schwächen auf einen Blick:

  • Bedarfsausweis: unabhängiger vom Nutzerverhalten, aber etwas aufwendiger und meist teurer.
  • Verbrauchsausweis: günstiger, aber nur zulässig bei bestimmten Gebäuden (zum Beispiel, wenn mehr als vier Wohneinheiten oder ein bestimmter Bauantrag gestellt wurde).

Kriterien für die Wahl des passenden Ausweises

Wer nun welchen Ausweis benötigt, entscheidet ein Blick aufs Gebäude. Häuser mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 brauchen in vielen Fällen einen Bedarfsausweis. Wurde seither energetisch modernisiert, bspw. durch Austausch der Fenster oder Wärmedämmung, kann auch ein Verbrauchsausweis möglich sein.

Kurze Checkliste für die Wahl:

  • Ihr Haus hat mehr als 4 Wohneinheiten: Verbrauchsausweis möglich.
  • Bauantrag nach November 1977 gestellt: Verbrauchsausweis meist ausreichend.
  • Haus mit schlechter Dämmung vor 1977? Bedarfsausweis Pflicht!
  • Gebäudeenergiegesetz beachten: manchmal gibt nur die Gesetzeslage den Ton an.

Energieausweis beantragen: So funktioniert’s

Viele denken, das sei superkompliziert – stimmt aber nicht! Sie können den Energieausweis bequem online erstellen lassen. Aber Achtung: Nur qualifizierte Fachleute dürfen einen rechtsgültigen Energieausweis ausstellen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Für die Erstellung Ihres Energieausweises benötigen Sie so einige Daten für den Energieausweis:

  • Baujahr und Bauantrag (wichtig: vor oder nach November 1977 gestellt?)
  • Angaben zu Wohnfläche, Nutzfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Heizsystem, Art des Brennstoffs, Sanierungen (z. B. Austausch Fenster, Wärmedämmung)
  • Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (bei Verbrauchsausweis)
  • Wenn vorhanden: Baupläne oder frühere Ausweise

Ohne diese Dokumente wird das Ganze eine wackelige Angelegenheit. Haben wir auch schon zur Genüge erlebt – und dann dauert’s.

Erstellung und Vorlegen des Energieausweises

Sobald alles zusammen ist, beauftragen Sie einen Energieberater. Energieausweise werden dann entweder vor Ort ausgestellt oder online erstellt. Dabei werden alle Angaben gewissenhaft überprüft. Der fertige Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung, also bevor Käufer oder Mieter die Immobilie sehen, vorgelegt werden. Wer den Ausweis nicht zeigt, riskiert richtig Ärger.

Ansprechpartner und Energieberater vor Ort

Wer darf den Ausweis ausstellen? Nur qualifizierte Fachleute: Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger, staatlich geprüfte Techniker, aber keine Privatpersonen ohne Zulassung. Haben Sie Fragen zum Energieausweis, hilft oft schon die Website der Verbraucherzentrale oder ein Gespräch mit dem örtlichen Energieberater. Die können auch bei einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis helfen, den richtigen zu wählen.

Kosten und Gültigkeit des Energieausweises

Viele rechnen hier mit einer Kostenfalle – ist aber selten wirklich so dramatisch. Klar, billig ist anders, aber oft liegt man unter den Kosten einer größeren energetischen Sanierung.

Preise für Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Es gibt Unterschiede bei den Kosten für den Energieausweis. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger und startet bei ca. 60 Euro, wohingegen ein Bedarfsausweis meist zwischen 300 und 500 Euro kostet – je nach Aufwand, Größe des Gebäudes und ob der Energieberater das Gebäude vor Ort begutachtet.

Preisübersicht Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Ausweis-TypPreis (ca.)Hinweis
Bedarfsausweis300 bis 500 €aufwendiger, Pflicht bei Altbauten
Verbrauchsausweis60 bis 150 €bei Häusern mit min. 5 Wohneinheiten möglich

Bei besonders großen oder kleinen Gebäuden variiert’s. Größere Energieberatungen mit Modernisierungsempfehlungen können auch bis 1.000 Euro kosten, aber das ist schon eine andere Liga.

Gültigkeitsdauer und Aktualisierung

Einmal ausgestellt, bleibt der Energieausweis 10 Jahre gültig. Danach ist eine Aktualisierung zwingend nötig, besonders bei umfangreicher Sanierung oder Modernisierung. Ändert sich der energetische Zustand des Gebäudes durch Wärmedämmung oder den Austausch der Fenster spürbar, lohnt sich meist ein Updates des Ausweises vor Ablauf.

Pflichten bei Verkauf und Vermietung von Immobilien

Mit dem Energieausweis hört die Verantwortung nicht auf. Es gibt echte Pflichten, die jeder Eigentümer und Makler kennen sollte.

Energieausweis in Immobilienanzeigen

Beim Verkaufen oder der Vermietung einer Immobilie gelten klare Regeln: Schon in den Immobilienanzeigen müssen zentrale Angaben aus dem Energieausweis stehen: Endenergieverbrauch, Energieeffizienzklasse, Baujahr, Art des Brennstoffs und die notwendige Energieverbrauchskennzeichnung. Spätestens beim ersten Besichtigungstermin muss man den gültigen Energieausweis vorlegen – online oder in Papierform.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Pflicht

Die Einhaltung ist kein Spaß. Wer den Ausweis nicht rechtzeitig erstellt, vorlegt oder mit falschen Kennwerten arbeitet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Kein Witz – Behörden nehmen das tatsächlich ernst. Besonders ärgerlich wird es bei Falschangaben; da hilft auch keine Ausrede.

Energieeffizienzklassen verstehen und nutzen

Sie kennen doch sicher die farbigen Balken auf dem Energieausweis, oder? Die zeigen Ihnen sofort die Energieeffizienzklasse Ihres Hauses. Je weiter links in Richtung „A+“, desto besser – und vor allem günstiger ist meistens der Energieverbrauch pro Quadratmeter.

Energetische Bewertung Ihres Gebäudes

Die Bandbreite reicht von „A+“ für extrem energetisch sanierte Gebäude bis „H“ für echte Energiefresser. Käufer und Mieter achten heute viel stärker auf diese Kennwerte. Hohe Energiekosten, die durch schlechte Werte entstehen, schrecken viele ab. Ein gut platzierter Hinweis auf die Energieeffizienz kann beim Verkauf oder der Vermietung echtes Geld bringen.

Energieeffizienzklassen und typische Endenergieverbräuche

KlasseFarbtonEndenergieverbrauch (kWh/m²a)
A+grün< 30
Bgelb51 – 75
Forange176 – 200
Hrot> 250

Empfehlungen zur energetischen Sanierung

Oft gibt der Ausweis Empfehlungen zur Sanierung gleich mit an die Hand: Einbau neuer Fenster, neue Heiztechnik, Wärmedämmung. Hausbesitzer profitieren so doppelt: weniger Energieverbrauch, höherer Immobilienwert, zufriedene Käufer oder Mieter. Auch Förderprogramme greifen manchmal, sobald Sie eine energetische Sanierung nachweisen können. Und ganz ehrlich: Manchmal sind die Empfehlungen Gold wert – ich hatte Fälle da schraubte eine Dämmung die Energiekosten halb runter.

Wer sich unsicher ist, ob er einen neuen Energieausweis benötigt oder welcher Ausweis jetzt notwendig ist, sollte sich an einen lokalen Energieberater wenden. Wir erleben immer wieder, dass viele Fragen zum Energieausweis vor Ort am besten beantwortet werden. Entscheiden Sie sich also für Klarheit, sparen Sie später Ärger – und im besten Fall auch noch Energie.

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