Finden Sie einen qualifizierten Energieausweis-Aussteller

Veröffentlicht am: 9. Mai 2025
Letztes Update: 9. Mai 2025
isa
Autor: isa

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer und wird bei Vermietung, Verkauf oder Neubau von Gebäuden benötigt. Die Suche nach einem qualifizierten Aussteller für dieses Dokument wirft viele Fragen auf, denn nicht jeder darf Energieausweise erstellen.

Nur spezielle Fachleute wie Architekten, Ingenieure und Energieberater mit entsprechender Qualifikation sind berechtigt, Energieausweise gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auszustellen. Für die korrekte Erstellung eines Bedarfs- oder Verbrauchsausweises ist Fachwissen unerlässlich, da falsche Angaben sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen seriösen Energieausweis-Aussteller finden, welche Kosten auf Sie zukommen und welche aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu beachten sind. Besonders die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet mit ihrer Expertendatenbank eine verlässliche Quelle für die Suche nach qualifizierten Fachleuten.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren und zertifizierten Energieberatern mit entsprechender Ausbildung und Weiterbildung nach §88 GEG ausgestellt werden.
  • Seriöse Aussteller sind in offiziellen Datenbanken wie der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet und besitzen eine verifizierbare Registriernummer.
  • Für Bedarfsausweise ist eine Vor-Ort-Begehung und detaillierte Gebäudeanalyse erforderlich, während Verbrauchsausweise auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre basieren.
  • Die Kosten für Energieausweise variieren je nach Gebäudeart und Aufwand zwischen 100 und 500 Euro, wobei Aussteller für fehlerhafte Angaben haften und Bußgelder bis zu 15.000 Euro drohen können.
  • Mit dem GEG 2024 wurden neue Anforderungen eingeführt, darunter digitale Energieausweise mit elektronischer Signatur sowie erweiterte Pflichten gegenüber Mietern und Käufern.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Die Ausstellung von Energieausweisen ist in Deutschland streng geregelt. Sie fragen sich, wer überhaupt einen Energieausweis ausstellen darf? Wir klären das auf: Nur qualifizierte Fachleute erhalten hierfür die Erlaubnis. Dazu zählen Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, Techniker im Bauwesen, Personen mit Grundausbildung als Architekt oder fortgebildete Experten im Bereich des energiesparenden Bauens. Speziell für Nichtwohngebäude werden oft noch tiefere Kenntnisse verlangt. Die meisten Energieausweis Aussteller haben eine Fortbildung zum Energieberater abgeschlossen.

Qualifikation und Zertifizierung der Aussteller

Ohne entsprechende Zertifizierung und Nachweise geht gar nichts. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) müssen Aussteller eine anerkannten Ausbildung plus spezielle Kenntnisse der wesentlichen Inhalte der Anlage 11 vorweisen. Aber was qualifiziert denn konkret? Wer etwa als Ingenieur, Architekt oder erfahrener Handwerksmeister schon lange im Baugewerbe ist, muss zusätzlich eine Weiterbildung als Energieberater oder einen gleichwertigen Nachweis erbringen. Die Fortbildungspflicht bleibt – spätestens alle drei Jahre sind neue Schulungen fällig.

Berufsgruppen: Architekten, Ingenieure, Energieberater

Nicht jeder darf sich auf die Fahne schreiben, Energieausweise auszustellen. Es sind folgende Berufsgruppen erlaubt:

  • Architekten mit Eintragung in die Liste der Architektenkammer
  • Bauingenieure mit Listung bei den entsprechenden Kammern
  • Handwerksmeister oder Techniker mit Weiterbildung im Bereich energiesparendes Bauen
  • Energieberater mit Zertifikat (z.B. Absolventen der Deutschen Energie-Agentur – dena)
  • Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel (nach Ausbildung und Abschlussprüfung)

Diese Liste mag kurz wirken, aber gerade hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Aus meiner Praxis: Ich habe schon erlebt, dass Anbieter ohne jede Berechtigung Energieausweise ausstellen wollten—solche Fälle bergen Risiken, nicht nur für Ihr Gebäude.

Fortbildung und Weiterbildungspflicht

Ein Zertifikat reicht nicht ewig—die regelmäßige Fortbildung gehört dazu. Der Gesetzgeber verlangt, dass jeder Energieausweis-Aussteller sein Fachwissen auffrischt. Das GEG 2024 legt diese Pflicht klar fest. Mindestens alle drei Jahre sind Weiterbildungen im Bereich des energiesparenden Bauens und der Energieeinsparverordnung notwendig. Das sorgt dafür, dass niemand mit veraltetem Wissen Energieausweise ausstellt.

Listung bei der dena und Registriernummer

Wer einen Energieausweis für Ihre Immobilie ausstellt, muss in einer öffentlichen Expertendatenbank gelistet sein, zum Beispiel bei der dena (Deutsche Energie-Agentur). Jeder Aussteller bekommt nach erfolgreicher Prüfung eine Registriernummer, die später auf jedem Energieausweis steht. Als Käufer erkennen Sie so schnell, ob Ihr Aussteller wirklich qualifiziert ist. Kontrollsysteme wie die der dena sichern die Qualität.

Wie findet man qualifizierte Aussteller?

Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Wo finden Sie den richtigen Energieausweis Aussteller? Die Auswahl fühlt sich manchmal fast wie ein Lotteriespiel an.

Suche in Expertendatenbanken (dena)

Der einfachste Weg geht über die Expertendatenbank der dena. Dort finden Sie Einträge mit Qualifikation, Kontaktdaten und oft mit Bewertungen. Vertrauen Sie nicht blind jedem Anbieter im Internet. Die Deutsche Energie-Agentur prüft die Ausstellungsberechtigung und fordert u.a. Nachweise zur Fortbildung ein.

Überprüfung der Qualifikation und Unabhängigkeit

Sie sollten nicht nur auf hübsche Webseiten achten. Prüfen Sie, ob der Anbieter als Energieberater, Architekt oder Ingenieur auch wirklich zertifiziert ist. Wichtig: Ein Aussteller muss unabhängig arbeiten. Wer als Energieberater für Ihr Gebäude Energieausweise ausstellen will, sollte keine eigenen wirtschaftlichen Interessen am Verkauf oder an Sanierungsmaßnahmen haben.

Checkliste für Aussteller:

  • Gehören zu den zugelassenen Berufsgruppen?
  • Nachweis zur Weiterbildung vorhanden?
  • Eigene Registriernummer?
  • Unabhängigkeit sichern – keine enge Verbindung zum Eigentümer

Wichtig: Jede fehlende Qualifikation kann im schlimmsten Fall als Ordnungswidrigkeit gelten und zu einem Bußgeld führen.

Anhaltspunkte für seriöse Anbieter

Worauf achten wir, damit niemand auf schwarze Schafe hereinfällt? Seriöse Anbieter haben

  • vollständige Kontaktdaten,
  • eine dena-Registriernummer,
  • klare Preisstruktur,
  • transparente Erklärungen zum Ablauf und
  • Referenzen oder unabhängige Kundenbewertungen.

Ein weiteres Zeichen: Der Aussteller nimmt sich genug Zeit fürs Gespräch und scheut sich nicht, detaillierte Fragen zum Gebäude zu stellen.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Sie sollten die Finger von Angeboten lassen, die allzu billig sind oder nach „Energieausweis sofort, 39 Euro!“ klingen. Manchmal werden Energieausweise angeboten, die nicht mal auf Grundlage echter Verbrauchsdaten oder einer Begehung erstellt werden—das ist gefährlich. Solche Energieausweise können Sie später teuer zu stehen kommen, denn das GEG 2024 hat für gefälschte oder fehlerhafte Ausweise empfindliche Bußgelder bis zu 15.000 Euro eingeführt.

Ablauf der Ausstellung von Energieausweisen

Sie wollen wissen, wie ein Energieausweis für Ihre Immobilie entsteht? Wir nehmen Sie mit hinter die Kulissen.

Erstellung eines Bedarfsausweises

Für einen Bedarfsausweis kommen wir in der Regel persönlich zur Immobilie. Wir messen Fenster, prüfen die Dämmung, bewerten die Heiztechnik und nehmen viele kleine Details auf. Auf Basis dieser Daten berechnen wir dann den theoretischen Energiebedarf Ihres Gebäudes. So erhalten Sie ein realistisches Bild vom Energiestandard—unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner. Gerade bei Nichtwohngebäuden ist die Berechnung komplex und erfordert besondere Sorgfalt.

Verbrauchsausweis: Voraussetzungen und Datenbasis

Der Verbrauchsausweis ist etwas weniger aufwendig. Für die Ausstellung dieses Energieausweises benötigen wir die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Das reicht, sofern das Gebäude modernen Mindeststandards entspricht und mindestens fünf Wohnungen besitzt. Die Berechnung erfolgt auf Basis des real gemessenen Verbrauchs. Kleine Ausreißer nach oben oder unten sind normal, deshalb vergleichen wir immer mehrere Jahre.

Vor-Ort-Begehung und Datenerhebung

Egal ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Ohne Datensammlung geht es nicht. Wir schauen, welche Dämmung vorliegt, wie alt Fenster und Türen sind und ob Modernisierungen anstehen. Je nach Gebäudeart läuft das unterschiedlich ab. Für Nichtwohngebäude erfassen wir oft auch Besonderheiten wie Stromverbrauch für Lüftung, Beleuchtung oder Serverräume. Unsere Erfahrung: Je genauer die Daten, desto exakter der Energieausweis.

Ausstellung und Übergabe des Energieausweises

Nach der Auswertung folgt die Ausstellung des Energieausweises. Jeder Energieausweis bekommt eine Registriernummer—ohne diese ist er ungültig. Wir drucken den Ausweis aus oder stellen ihn in digitaler Form mit elektronischer Signatur bereit. Spätestens jetzt erhalten Sie alle nötigen Unterlagen für Käufer oder Mieter.

Ablauf in der Übersicht

SchrittBeschreibungBeteiligte
1. DatenerhebungGebäudedaten aufnehmen, Pläne und Abrechnungen prüfenAussteller, Eigentümer
2. AnalyseBerechnung Bedarf/VerbrauchAussteller
3. ErstellungEnergieausweis anfertigen & registrierenAussteller
4. ÜbergabeAusweis digital oder gedruckt aushändigenAussteller, Eigentümer

Kosten und Haftung bei Energieausweisen

Auch beim Energieausweis für Ihre Immobilie spielen die Kosten eine Rolle. Aber billiger ist nicht gleich besser. Wir erleben oft, dass zu günstige Angebote kein solides Ergebnis liefern.

Preisgestaltung nach Gebäudeart und Aufwand

Die Kosten hängen stark vom Gebäudetyp und Aufwand ab. Wohngebäude sind günstiger, wenn sie kleiner und einfach gebaut sind. Komplexe Nichtwohngebäude mit vielen technischen Anlagen erfordern dagegen mehr Zeit und spezialisiertes Know-how.

Typische Preisspanne:

  • Einfamilienhaus: 120–300 Euro
  • Mehrfamilienhaus oder Nichtwohngebäude: 200–500 Euro

Wer billig kauft, kauft manchmal zweimal – weil ein fehlerhafter Energieausweis teuer nachgebessert werden muss.

Haftung und Verantwortung des Ausstellers

Ausgestellt ist ausgestellt – aber verantwortlich bleibt der Energieausweis Aussteller. Geben wir falsche Daten an oder fehlt eine wesentliche Information, drohen uns Schadensersatzansprüche. Wir nehmen das sehr ernst. Die rechtlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung und des Gebäudeenergiegesetzes verpflichten jeden Aussteller zur sorgfältigen, unabhängigen Arbeit.

Rechtliche Konsequenzen bei fehlerhaften Energieausweisen

Sie denken vielleicht: „So schlimm kann ein kleiner Zahlendreher doch nicht sein?“ Doch, leider schon. Ein fehlerhafter oder falsch ausgestellter Energieausweis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Fehlt eine gültige Registrierung, sind Bußgelder bis 15.000 Euro möglich. Käufer und Mieter haben ein Recht auf einen korrekten Ausweis. Das Kontrollsystem der dena prüft die ausgestellten Energieausweise stichprobenartig.

Aktuelle gesetzliche Vorgaben (GEG 2024)

Mit dem Inkrafttreten des GEG 2024 gelten verschärfte Vorgaben: Ohne digitale Signatur ist kein elektronischer Energieausweis gültig. Wer im Bereich Energieberatung oder als Ingenieur tätig ist, sollte sich mit den Neuerungen vertraut machen. Die Pflichten für Aussteller steigen – das betrifft besonders die Dokumentationspflicht und die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen.

Aktuelle Entwicklungen und Gesetzesänderungen

Das Thema Energieausweis bleibt nicht stehen. Gerade das Jahr 2024 bringt viele Veränderungen.

GEG 2024: Neue Anforderungen

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 verschärft die Anforderungen erneut. Nun sind auch energetische Kennwerte für Klimaanlagen und Stromverbräuche bei Nichtwohngebäuden verpflichtend anzugeben. Wer als Energieausweis Aussteller unterwegs ist, merkt das sofort am größeren Dokumentationsaufwand. Spaß macht das manchmal nicht, aber Sicherheit geht vor.

Digitale Energieausweise mit elektronischer Signatur

Seit 2025 gilt: Energieausweise müssen auf Wunsch des Kunden digital ausgestellt werden, natürlich mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das vereinfacht die Übergabe und schützt vor Fälschung.

Pflichten gegenüber Mietern und Käufern

Was viele Eigentümer nicht wissen: Mieter und Käufer haben schon vor Abschluss des Vertrags ein Anrecht auf die wesentlichen Inhalte des Energieausweises. Das dürfen Sie gern als Pflicht, nicht als Kür verstehen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Ausweis vollständig vorliegen.

Auswirkungen auf Aussteller und Eigentümer

Für uns als Energieausweis Aussteller heißt das: Mehr Bürokratie, aber auch mehr Sicherheit für alle Beteiligten. Eigentümer profitieren: Sie können dank der neuen Kontrollsysteme sicherstellen, dass ihr Gebäude rechtskonform erfasst ist. Einmal zu oft nachgefragt ist hier besser als ein Frage zu wenig.

Kurz und knapp: Wer die Anforderungen des neuen GEG 2024 nicht ernst nimmt, riskiert hohe Bußgelder und Ärger mit der Aufsichtsbehörde. Vertrauen Sie also auf Profis mit aktueller Fortbildung und Listung bei der dena—denn am Ende zählt ein sauber ausgestellter Energieausweis für Ihre Immobilie.

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